Steuerbefreiung für Solarmodule und Heimspeichersysteme
*Änderung der Umsatzsteuer nach §12 Abs. 3 UstG ab dem 01.01.2023
Ab dem 1. Januar 2023 hat die Regierung die Mehrwertsteuer auf die Lieferung und Installation von Solarmodulen von 19% auf 0% gesenkt. Dadurch können Sie als Privatperson einige unserer Produkte zu einem Mehrwertsteuersatz von 0% erwerben.
Der Gesetzgeber hat Bedingungen festgelegt, die erfüllt werden müssen, damit ein Kauf zum Nettopreis möglich ist.
Handelt es sich um Ihr eigenes Haus, in dem Sie Solarmodule installieren möchten und überschreitet das System nicht 30 kW (Spitzenbelastung)? Dann können Sie diese Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Dieser Mehrwertsteuersatz gilt nur für die Lieferung und Installation von Solarmodulen auf oder in der Nähe Ihres eigenen Hauses. Auch wenn Sie Solarmodule auf Ihrem Gartenhaus, Ihrer Garage, einem Anbau oder einem Schuppen installieren wollen, können Sie diese Regelung in Anspruch nehmen. Wenn Sie als Privatperson ein Ferienhaus besitzen, können Sie auch von der Möglichkeit Gebrauch machen. Wohnen Sie in einer Apartmentanlage? Dann können Sie gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft Solarmodule steuerfrei erwerben.
Der Nullsatz gilt nicht nur für Solarmodule, sondern auch für die dazugehörigen Kabel und anderes Befestigungsmaterial für Solarmodule sowie für Batterien und Wechselrichter. Für andere Arbeiten, wie z. B. die Dachverstärkung für die Installation von Solarmodulen oder einer Wärmepumpe, gilt der Mehrwertsteuersatz von 19%.
Welche Produkte sind von der Steuer befreit?
Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Link: FAQ des Bundesfinanzminesteriums.
Wie kann ich sicherstellen, dass das betreffende System die oben genannten Anforderungen erfüllt?
Wir werden Sie am Ende Ihrer Bestellung bitten, zu bestätigen, dass Ihre Bestellung den genannten Anforderungen entspricht. Wenn Sie dies bestätigen, wird der Nettopreis für die in Frage kommenden Artikel berechnet. Wenn Sie dies nicht bestätigen, weil die Anlage nicht den angegebenen Anforderungen entspricht, wird die Bestellung mit 19 % MwSt. berechnet.
Hinweis: Sollten wir nach der Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben benötigen, werden wir Sie darüber per e-Mail informieren. Sollten wir oder eine prüfende Instanz im Nachhinein feststellen, dass die Berechtigung für die MwSt.-Befreiung nach UST 2023 § 12 Abs. 3 USTG für PV für einen oder mehrere Artikel in dieser Bestellung nicht bestand, müssen wir den regulären Steuersatz von 19% mit sofortiger Fälligkeit nachfordern.
Bitte beachten Sie: 0% Mehrwertsteuer auf Solarmodule/Installationen gelten nur in Deutschland.
Sollte die Gesetzgebung Änderungen oder Verschärfungen vornehmen, die den oben genannten Anforderungen und Bedingungen widersprechen, behalten wir uns das Recht vor, die Mehrwertsteuer auf bereits steuerfrei getätigte Käufe nachzufordern.
Wie lange gilt das Gesetz?
Dazu gibt es keine genauen Angaben. Es kann erstmal von einem Geltungszeitraum von einem Jahr ausgegangen werden. Sollte in dem Gesetzeszeitraum eine Änderung des Maßnahmenbündels entschieden werden, welche die oben genannten Anforderungen aufheben oder widerlegen, behalten wir uns das Recht vor, die Mehrwertsteuer nachzufodern.